Sicherheit beim Pflegegeld · Hannover & Kiel

Der Pflichttermin, der sich nicht nach Pflicht anfühlt.

Beratungseinsatz nach §37.3 — schnell vereinbart, entspannt bei Ihnen zuhause, von Pflegefachkräften mit Zeit.

Beraterin und älterer Herr schauen gemeinsam lachend ein Fotoalbum an

Ein Beratungsbesuch, wie er sein soll: gemeinsam, in Ruhe, zuhause.

In 24 Stunden ein Termin

Sie sparen wertvolle Zeit — wir melden uns kurzfristig nach Absprache bei Ihnen.

Geschulte Fachkräfte

Erfahrene Pflegekräfte begleiten Sie kompetent und ohne Zeitdruck.

Fristen im Blick

Wir vereinbaren Folgetermine direkt mit — keine Mahnung verpasst Sie mehr.

01 Standorte — Wo dürfen wir Sie beraten?

Hannover

& Isernhagen

Beratungseinsätze nach §37.3 im gesamten Stadtgebiet und Umland — seit Jahren verlässlich vor Ort.

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Neu

Kiel

& Umgebung

Dieselbe zuverlässige Beratung, jetzt auch für Familien in Kiel — mit demselben Anspruch wie in Hannover.

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02 Rechtlich abgesichert

Qualifizierte Pflegeberatung für Pflegegeldempfänger

Wir sind spezialisiert auf Beratungseinsätze bei Pflegegeldempfängern. Unsere Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI ist jederzeit neutral, unabhängig und sicher — durchgeführt von erfahrenen Pflegekräften, abgestimmt auf Ihre individuelle Situation. Gut zu wissen: Wir überprüfen nicht Ihren Pflegegrad, beraten Sie aber gern zum Thema Pflegegrad erhöhen.

03 Ablauf — Drei Schritte

1

Kontakt aufnehmen

Sie erreichen uns per Telefon oder Mail — wir vereinbaren einen Termin, auch kurzfristig.

2

Hausbesuch

Unsere Pflegefachkraft besucht Sie zuhause und geht das Formular Ihrer Pflegeversicherung mit Ihnen durch.

3

Formular ist unterwegs

Wir senden das ausgefüllte Formular an Ihre Pflegeversicherung — Ihr Pflegegeld bleibt gesichert.

Jan Grote und Annika Grote vor dem Büro

Jan Grote und Annika Grote

„Wir nehmen uns Zeit für Sie — offen, kooperativ, absolut wertfrei und vor allem respektvoll.“

Jan Grote — Kranken- und Gesundheitspfleger und Pflegeberater

04 Häufig gefragt

Wer bezahlt die Beratung?

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten des verpflichtenden Einsatzes vollständig.

Welche Fristen gelten?

Pflegegrad 2–3: alle 6 Monate. Pflegegrad 4–5: alle 3 Monate. Pflegegrad 1: freiwillig, alle 6 Monate möglich.

Wo findet die Beratung statt?

In der Regel bei Ihnen zuhause.

Machen Sie auch Termine nachmittags?

Ja, Termine am Nachmittag sind möglich.

05 Termin anfragen

Buchen Sie jetzt Ihren Beratungstermin.

Ein kurzer, mehrstufiger Fragebogen statt einem langen Formular — in unter zwei Minuten ausgefüllt.