Sicherheit beim Pflegegeld
√ Schneller Termin √ Einfache Abwicklung
Sparen Sie wertvolle Zeit und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden einen Termin nach Absprache.
Profitieren Sie von kompetenter Unterstützung durch eine unserer professionell geschulten Fachkräfte.
Keine Frist mehr vergessen. Wir helfen Ihnen, dass keine weiteren Mahnungen oder Erinnerungen mehr kommen.
Wir sind spezialisiert auf Beratungseinsätze bei
Pflegegeldempfängern. Unsere Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI ist jederzeit neutral, unabhängig und sicher. Wir sind erfahrene Pflegekräfte und führen Beratungseinsätze entsprechend Ihrer individuellen Situation und Ihres Bedarfs durch. Gut zu wissen: Wir überprüfen nicht ihren Pflegegrad, beraten Sie aber gern zum Thema Pflegegrad erhöhen.
Die rechtliche Grundlage kurz erklärt.
√ Verpflichtende Pflegeberatung nach §37.3
Sogenannte „Pflichtberatungen“ oder „Beratungseinsätze“ sind in Deutschland gesetzlich für alle Pflegegeldempfänger erforderlich und werden von den Pflegeversicherungen gefordert.
√ Kostenübernahme nach §37.3
Die gesetzlich erforderlichen Beratungstermine sind für alle Pflegegeldempfänger kostenfrei.
√ Pflegeberatung ohne Pflicht
Sie können auch ohne Kostenübernahme der Pflegeversicherung von unserer Erfahrung profitieren. Der Beratungseinsatz wird ganz unkompliziert minutengenau nach Beratungsdauer abgerechnet. Die Kosten liegen bei 2€ pro Minute und einer Anfahrtpauschale von 5€.
√ Welche Fristen gelten?
hat Ihnen die Erinnerung für einen verpflichtenden Beratungstermin geschickt.
Jetzt gilt es schnell zu reagieren.
Sie kontaktieren uns via Telefon oder Mail und wir vereinbaren einen Beratungstermin mit Ihnen – auch kurzfristig.
Unsere erfahrene und gut ausgebildete Pflegefachkraft besucht Sie zuhause und geht mit Ihnen das Formular Ihrer Pflegeversicherung durch.
Wir senden Ihrer Pflegeverschicherung das ausgefüllte Formular zu und Ihr Anspruch auf Pflegegeld ist weiterhin gesichert.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen direkt den nächsten Besuchstermin – und Sie verpassen keine Frist mehr. 👍
Die Pflegeversicherung übernimmt für Sie die Kosten des verpflichtenden Einsatzes.
Es gelten folgende gesetzliche Pflichten:
Pflegegrad 1 – keine Verpflichtung, aber Sie dürfen alle 6 Monate eine Beratung in Anspruch nehmen.
Pflegegrad 2 und 3 – Sie müssen alle 6 Monate der Pflegeversicherung einen Einsatz nachweisen
Pflegegrad 4 und 5 – Sie müssen alle 3 Monate einen Beratungseinsatz nachweisen
Die Beratung findet in der Regel zu Hause statt. Der Einsatz kann aber auch in einem Haushalt, in dem die pflegebedürftige Person aufgenommen wurden oder im Haushalt der Pflegeperson durchgeführt werden.
Mindestens die pflegebedürftige Person muss anwesend sein. Die Anwesenheit der Pflegeperson ist nicht zwingend erforderlich, aber ratsam.
Über die Corona-Zeit gab es lange Zeit diese Möglichkeit, die gibt es mittlerweile allerdings nicht mehr. Nach dem ersten Beratungseinsatz ist es bei uns möglich jeden zweiten Einsatz per Videotelefonie zu erbringen. Diese Möglichkeit ist aktuell noch bis 30. Juni 2024 begrenzt.
Der Beratungseinsatz dient der Sicherung der Pflege zu Hause und bietet Ihnen regelmäßige pflegefachliche Unterstützung. Das hört sich sperrig an und lässt sich vielleicht mit dem Bild eines „Wegweisers durch die Pflege“ vergleichen.
Ja, bei uns sind auch Termine am Nachmittag möglich.
Weil Sie nur so von unserem langjährigen Erfahrungsschatz aus der Pflege Zuhause und unserem Beratungsverständnis profitieren können: offen, kooperativ, absolut wertfrei und vor allem respektvoll!
Sie haben direkt Fragen? Dann schreiben Sie uns.
Jan Grote – Kranken- und Gesundheitspfleger und Pflegeberater
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